Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Etwa anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tag geltenden Preisen und Rabatten. Für Waren, die eine Sonderanfertigung voraussetzen, behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor. Die Verpackungs- und Lieferkosten (inkl. Fracht- und Mautgebühren) werden nach realem Aufwand verrechnet.
Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten- und rechnen vom Eingang der Bestellung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung an. Vereinbarte Lieferzeit, die ohne gegenteilige Abmachungen annähernd ist (Tage als Arbeitstage verstanden), gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Schadenersatzansprüche, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferung werden abgelehnt.
Verpackung, mit Ausnahme von Kisten, wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten bleiben unser Eigentum. Für ihre Abnutzung wird ein angemessener Betrag berechnet und zur Sicherung der Rückgabe ein weiterer Betrag als Pfandgeld in Rechnung gestellt. der bei freier Rücksendung der Kisten in wiederverwendungsfähigem Zustande zurückvergütet wird.
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, Eilgut-, Expressgutmehrkosten und Portogebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferwerk überlassen.
Datenschutz: Die Logtronics GmbH ist zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers wie Vorname(n), Familienname, Firma, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Beruf/Branche, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse im Rahmen der Grenzen des Datenschutz- bzw. Telekommunikationsgesetzes u.a. zum Zwecke der Vertragserfüllung, Kundendatenpflege, Direktwerbung, Durchsetzung eigener Ansprüche, Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Auskunftspflichten und zur Abwicklung von Bestellungen zu verarbeiten, insbesondere während aufrechter Vertragsdauer zu speichern und zu übermitteln. Die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Basis der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Logtronics GmbH, welche im Internet unter http://www.logtronics.com abrufbar ist oder über die Geschäftsanschrift der Logtronis GmbH, Industriestraße 3, 6832 Sulz, per E-Mail info@logtronics oder telefonisch unter 0664/8519445 angefordert werden kann. Der Käufer erklärt mit Abgabe der ersten und jeder weiteren Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch die Logtronics GmbH. Eine vom Käufer abgegebene Zustimmungserklärung kann jederzeit über die vorstehenden Kontaktmöglichkeiten widerrufen werden, wobei diesfalls aber keine weiteren Bestellungen mehr entgegengenommen bzw. bearbeitet werden können (Vertragsbeendigung).
Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung laut der Auftragsbestätigung. Die Zurückhaltung der Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Werden die Zahlungsverpflichtungen durch den Besteller nicht erfüllt, so kann die Lieferfirma so lange die Beseitigung evtl. Mängel ablehnen. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden ohne besondere Mahnung ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für unternehmensbezogene Geschäfte berechnet. Als Verzugsschaden können ohne Nachweis die üblichen Kreditspesen der Banken für ungedeckten Kredit, mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet werden. Die Preise beruhen auf der Grundlage der Tariflöhne und sonstigen Kosten, die am Tag des Angebotes bekannt sind. Erhöhen sich die Preise später bis zur Ablieferung, so kann der Lieferant den Preis entsprechend der Änderung der Kostengrundlage berichtigen. Der Lieferant kann abweichend von der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen oder Sicherstellung verlangen, wenn nach der Auftragsbestätigung ungünstige Nachrichten oder Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Bestellers eintreffen. Der Besteller haftet für eine evtl. Geldentwertung in der Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungserfüllung. Das gilt auch bei Hingabe von Wechseln. Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt noch nicht als Zahlung, sondern erst deren Bareinlösung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers, falls nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne Vollmacht des Lieferers nicht berechtigt.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur restlosen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an sämtliche von uns gelieferten Waren vor, wobei alle auf Grund angenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum für unsere Saldoforderung. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit andren Gegenstände zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilsmäßig das Miteigentum überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25 v.H. übersteigt.
Haftungsausschluss: Die Haftung der Logtronics GmbH für Schäden aller Art – mit Ausnahme von Personenschäden – infolge leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Für das Vorliegen eines über das Maß leichter Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldens ist der Käufer bzw. Vertragspartner der Logtronics GmbH beweispflichtig.
Vertragsabschluss: Unsere Verkaufsberater sind nicht zur Abgabe von Vertragserklärungen oder rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen (bspw. Änderung von Zahlungsbedingungen etc.) berechtigt. Der Vertrag mit uns kommt erst durch unsere schriftliche Annahmeerklärung (Übersendung einer Auftragsbestätigung) oder faktische Auslieferung der bestellten Ware durch uns zustande.
Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Sulz.
Gewährleistung für unsere Lieferungen übernehmen wir in der Weise, dass innerhalb eines Jahres nach Anlieferung der bestellten Waren, spätestens aber binnen 15 Monaten vom Tag der Anlieferung angerechnet, nachweislich infolge Werkstoff- oder Herstellungsfehler unbrauchbar gewordene Teile ohne Berechnung nach unserer Wahl wiederhergestellt oder ersetzt werden. Irgendwelche sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Teile, die innerhalb der genannten Frist eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnützung erfahren, oder bei welchen die Abnützung durch Verschmutzung oder durch Korrosion hervorgerufen ist, wird keine Haftung übernommen. Es gilt als vereinbart, dass unsere Ersatzpflicht (und somit unsere Haftung) für Sachschäden aufgrund mangelhafter Produkte ausgeschlossen wird.
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafter Verpackung können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware und nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Mängelrüge per Einschreibbrief fristgerecht erfolgt.
Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung im Werk erfolgen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Einsatz gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt.